Die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Beitragsvergleich Ihrer bisherigen Krankenkasse lohnt sich in den meisten Fällen. Oft ist der Beitragssatz weit über 13 oder 14% obwohl jeder Versicherte das Recht hat in die Krankenkasse seiner Wahl einzutreten und die Leistungen aller Gesellschaften nahezu identisch sind.
Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können die Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkassen seit dem 01.01.2002 mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Kalendermonats kündigen. Wer also zum 01.04. seine Kasse wechseln möchte, muss spätestens im Januar zum 31.03. kündigen. An die Wahlentscheidung sind die Mitglieder dann 18 Monate gebunden.
Bei Beitragssatzerhöhungen gibt es ein Sonderkündigungsrecht. In dem Fall können auch Mitglieder wechseln, die noch keine 18 Monate bei Ihrer bisherigen Krankenkasse versichert waren. Sie müssen dazu innerhalb von zwei Monaten nach der Beitragserhöhung kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate. Ein Versicherter, dessen Kasse zum 01.06. den Beitrag erhöht, kann bis zum 31.07. kündigen. Die Mitgliedschaft endet in dem Fall am 30.09., am 01.10. beginnt die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse.
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