Vermögensschadenhaftpflicht für Makler, Berufshaftpflicht Finanzdienstleister, Vermögensschaden, Haftpflicht, §34d, neue Vermittlerrichtlinie, EU-Vermittlergesetz, Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und freie Vermittler brauchen für Ihren Beruf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die Rechtsschutz- & Strafrechtsschutzversicherung

für Makler & Mehrfachagenten

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Für Finanzdienstleister eine inzwischen unverzichtbare Versicherung ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Die Kosten für Schadens- Ansprüche können schnell jedes Budget eines Vermittlers übersteigen. Um weiterhin als Makler, Mehrfachagent oder freier Finanzdienstleister nach § 34d GewO tätig sein zu können empfehlen wir Ihnen unsere Sondertarife für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Auch eine Rechtsschutzversicherung wird immer wichtiger für den Finanzdienstleister.

Wir bieten Ihnen sogar teilweise eine kostenfreie Rückwärtsdeckung ab dem 22.05.2007 an, da Sie anderenfalls u.U. gegen die neuen EU-Richtlinien verstoßen!

Überzeugen Sie sich schnell und kostenlos von den unschlagbar günstigen Versicherungsbeiträgen und Leistungen.

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