Vermögensschadenhaftpflicht für Makler, Berufshaftpflicht Finanzdienstleister, Vermögensschaden, Haftpflicht, §34d, neue Vermittlerrichtlinie, EU-Vermittlergesetz, Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und freie Vermittler brauchen für Ihren Beruf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die Vermögensschadenhaftpflicht für Vermittler

Sparen Sie jetzt mit unseren Vergleichs- und Onlinerechnern bei der Suche nach Ihrer Pflichtversicherung seit 22.05.2007.

Für Finanzdienstleister eine inzwischen unverzichtbare Versicherung. Die Kosten für Vermögensschadenansprüche können schnell jedes Budget eines Vermittlers übersteigen. Um weiterhin als Makler, Mehrfachagent oder freier Finanzdienstleister nach § 34d GewO tätig sein zu können empfehlen wir Ihnen unsere Sondertarife für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Berufshaftpflicht!

Wir bieten Ihnen sogar teilweise eine kostenfreie Rückwärtsdeckung ab dem 22.05.2007 an, da Sie anderenfalls u.U. gegen die neuen EU-Richtlinien verstoßen!

Beachten Sie bitte ebenfalls die unverzichtbare Rechtsschutz für Makler.

Überzeugen Sie sich schnell und kostenlos von den unschlagbar günstigen Versicherungsbeiträgen und Leistungen.

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