Vermögensschadenhaftpflicht für Makler, Berufshaftpflicht Finanzdienstleister, Vermögensschaden, Haftpflicht, §34d, neue Vermittlerrichtlinie, EU-Vermittlergesetz, Versicherungsmakler, Mehrfachagenten und freie Vermittler brauchen für Ihren Beruf eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Die Retsschutzversicherung für Makler & Mehrfachagenten inkl. Strafrechtsschutz

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Für Finanzdienstleister werden eigene Versicherungen immer wichtiger. Die Kosten für Vermögensschadenansprüche können schnell jedes Budget eines Vermittlers übersteigen. Um weiterhin als Makler, Mehrfachagent oder freier Finanzdienstleister nach § 34d GewO tätig sein zu können empfehlen wir Ihnen unsere Sondertarife für eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Berufshaftpflicht!

Wir bieten Ihnen sogar teilweise eine kostenfreie Rückwärtsdeckung ab dem 22.05.2007 an, da Sie anderenfalls u.U. gegen die neuen EU-Richtlinien verstoßen!

Desweiteren erhalten Sie hier den Zugriff zu einer Spezialrechtsschutz-Versicherung für Versicherungsmakler & Mehrfachagenten! Auch diese Absicherung wird von uns dringend zur Kostenvermeidung im Streitfall empfohlen.

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